ELER

Europäische Landwirtschaftsfonds für                              EFRE I ESF
die Entwicklung des ländlichen Raums

 

Eine umweltschonende Landwiwirtschaft ist eines der ELER-Förderziele

Eine umweltschonende Landwirtschaft ist eines der ELER-Förderziele © Andreas Hermsdorff pixelio.de

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ergänzt, neben den flächenbezogenen Direktzahlungen, als zweite Säule die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU. Mit dem ELER soll durch Förderung von Investitionen im ländlichen Raum die Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft verbessert, der Strukturwandel unterstützt und die Lebensqualität gesteigert werden.

Der ELER löste 2005 einen Teil des 1962 eingerichteten Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Damit entwickelten sich auch die Förderschwerpunkte weiter, u.a. im Sinne des Ausbaus der Infrastruktur für den ländlichen Raum. Standen in der Nachwendezeit beispielsweise noch die Förderung von aktuellen Traktoren-Führerscheinen auf der Liste der bewilligten ELER-Maßnahmen, so wurde in den jüngeren Förderperioden auch der Bau von Straßen zur Erschließung des ländlichen Raums durch den ELER gefördert.

Förderperiode 2021-27

Im Rahmen der neuen Förderperiode ist die ELER-Förderung EU-weit  darauf ausgerichtet,
„die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung sowie in ländlichen Gebieten weiter zu verbessern, und trägt zur Verwirklichung der folgenden allgemeinen Ziele bei:

  1. Förderung eines intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der Ernährungssicherheit gewährleistet;
  2. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Union;
  3. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

Dabei werden Diese Ziele werden ergänzt durch das übergreifende Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung.“

Teilweise werden noch unter den Vorgaben der vorigen Förderperiode 2014-2020 Projektförderungen bis 2025 durchgeführt, Beispiel:

> Förderung Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung
und klimaschonende Landnutzung

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